Förderantrag

Hier können Sie Fördermittel beantragen.  Die Vorteile des Onlineformulars:

  • Direkte Email an den gesamten Vorstand und an den Sammler der Anträge im Lehrerkollegium (ClemensF) und an Sie selbst.
  • Speicherung des Antrags in eine Datenbank
  • Leichte Übernahme der Daten.

 

Sonderanträge zum Beschluss außerhalb der jährlichen Hauptversammlung

Wenn es sich

  • nicht um die Verwendung der Mittel einer zweckgebundenen Direktspende handelt (siehe unten) und
  • der Antrag außerhalb der jährlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden soll,

sprechen Sie bitte zuerst informell mit unserem Kassenwart (email: kassenwart at foerderverein-stg.de), weil der zunächst feststellen muss, ob überhaupt finanzieller Handlungsspielraum besteht, bevor der Vorstand sich mit dem Antrag befasst.

Zweckgebundene Direktspende

Wenn Sie Mittel aus einer zweckgebundenen Direktspende verwenden wollen, ist ebenfalls ein Förderantrag notwendig, damit der Vorstand die satzungsgemäße Verwendung prüfen kann und eine formale Dokumentation entsteht. Stellen Sie bei zweckgebundenen Direktspenden nur einen Antrag über die gesamte Fördersumme.

 

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung

 

Förderantrag

Eine informelle Anfrage beim Kassenwart hat ergeben, dass ausreichend Finanzmittel für eine Genehmigung des Antrags verfügbar sind (nur notwendig für Anträge die NICHT auf der jährlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden sollen).

Es handelt sich um eine Korrektur eines bereits bestehenden Antrags für dieses Jahr.

Es sollen die Mittel einer zweckgebundenen Direktspende verwendet werden.

 

 

Unsere Förderrichtlinien in Stichpunkten:

  • Die Anträge müssen konform mit der Vereinssatzung sein.
  • Keine Genehmigung ohne Antrag.
  • Keine Genehmigung, wenn die Anschaffung bereits getätigt wurde.
  • Es ist ein Neubeschluss notwendig, wenn der genehmigte Kostenrahmen überschritten wird.
  • Keine Verwendung für andere Zwecke, wenn der genehmigte Kostenrahmen nicht ausgenutzt wurde.
  • Keine Auszahlung ohne Beleg.
  • Die Genehmigung verfällt zum Ende des Kalenderjahres.
  • Es erfolgt keine Barauszahlung.