Der Vorstand hat beschlossen eine eigene Webseite zu betreiben, um die Trennung zwischen Schule und unabhängigen Verein zu unterstreichen, seine Aktivitäten zu dokumentieren und um den Mitgliedern die Kontaktaufnahme zu erleichtern! Viel Spaß!
Mrz 26
Beitragsänderung
Sie sind bereits Mitglied und Sie möchten Ihren Jahresbeitrag ändern? Füllen SIe dann bitte dieses Formular aus. Die Änderung wird zum nächsten Bankeinzug wirksam, der meist am Jahresanfang (Februar) liegt. Beachten Sie, dass der Mindestbeitrag 12€ pro Jahr beträgt.
Jan 24
Förderantrag
Hier können Sie Fördermittel beantragen. Wir bevorzugen, wenn Sie den Antrag online ausfüllen, jedoch gibt es hier auch eine Version zum Ausdrucken. Die Vorteile des Onlineformulars:
- Direkte Email an den gesamten Vorstand und an den Sammler der Anträge im Lehrerkollegium (ClemensF) und an Sie selbst.
- Speicherung des Antrags in eine Datenbank
- Leichte Übernahme der Daten.
Sonderanträge zum Beschluss außerhalb der jährlichen Hauptversammlung
Wenn es sich
- nicht um die Verwendung der Mittel einer zweckgebundenen Direktspende handelt (siehe unten) und
- der Antrag außerhalb der jährlichen Hauptversammlung beschlossen werden soll,
sprechen Sie bitte zuerst informell mit unserem Kassenwart (email: kassenwart at foerderverein-stg.de), weil der zunächst feststellen muss, ob überhaupt finanzieller Handlungsspielraum besteht, bevor der Vorstand sich mit dem Antrag befasst.
Zweckgebundene Direktspende
Wenn Sie Mittel aus einer zweckgebundenen Direktspende verwenden wollen, ist ebenfalls ein Förderantrag notwendig, damit der Vorstand die satzungsgemäße Verwendung prüfen kann und eine formale Dokumentation entsteht. Stellen Sie bei zweckgebundenen Direktspenden nur einen Antrag über die gesamte Fördersumme.
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Förderantrag
Unsere Förderrichtlinien in Stichpunkten:
- Die Anträge müssen konform mit der Vereinssatzung sein.
- Keine Genehmigung ohne Antrag.
- Keine Genehmigung, wenn die Anschaffung bereits getätigt wurde.
- Es ist ein Neubeschluss notwendig, wenn der genehmigte Kostenrahmen überschritten wird.
- Keine Verwendung für andere Zwecke, wenn der genehmigte Kostenrahmen nicht ausgenutzt wurde.
- Keine Auszahlung ohne Beleg.
- Die Genehmigung verfällt zum Ende des Kalenderjahres.
- Es erfolgt keine Barauszahlung.