Der Verein

Eigentlich wäre es schön, wenn wir diesen Verein gar nicht bräuchten. Das wäre aber nur der Fall, wenn der Schulträger oder das Land Schleswig-Holstein die Schulen aus Steuermittlen „angemessen“ ausstatten würde und Schüler, Lehrer und Eltern wunschlos glücklich wären. Es wäre toll, wenn es eine echte Lehrmittelfreiheit gäbe, jeder Schüler und Lehrer auf neuen ergonomischen Schulmöbeln Platz nehmen könnte und die Unterrichtsräume technisch optimal ausgestattet wären. Wir würden es begrüßen, wenn die Schüler interessante Exkursionen machten, die die Eltern nichts kosten, am Nachmittag eine Auswahl kostenfreier spektakulärer Arbeitsgemeinschaften bestünde, für jeden Schüler ein eigener und aktueller Computer zur Verfügung stünde, die Sammlungen der Chemie, Biologie und der Physik auf dem neuesten Stand wären und Schulveranstaltungen perfekt ausgeleuchtet und beschallt würden.

Seien wir ehrlich: Dass dies der Schulträger leisten kann, ist utopisch. In Zeiten knapper Kassen ist es schon bemerkenswert, dass das Städtische Gymnasium jüngst einen komplett erneuerten Sportplatz bekommen hat und die Fachräume der Naturwissenschaften renoviert wurden. Die Wunschliste der Schüler, Eltern und Lehrer ist jedoch nach wie vor lang und Erneuerungsbedarf besteht praktisch überall – allein, darauf zu hoffen, dass diese Wünsche zeitnah durch den Schulträger erfüllt würden, ist oft genug aussichtslos.

Hier setzt der Verein der Freunde und Förderer des Städtischen Gymnasiums an. Der Verein sammelt durch Mitgliedsbeiträge und Spenden Geld ein und dadurch können Sonderprojekte finanziert werden, die weit über die Verpflichtungen des Kostenträgers hinausgehen. Dabei achtet der Verein darauf, dass die Gelder immer der Schule und den Schülern zu Gute kommen und der Schulträger dabei nicht aus seinen Verpflichtungen entlassen wird.

Wir möchten Sie ermutigen dem Verein beizutreten, denn schon mit dem Mindest-Mitgliedsbeitrag von 12 Euro pro Jahr leisten Sie einen wertvollen Beitrag, der das Städtische Gymnasium noch leistungsfähiger und noch moderner macht und dazu beiträgt, dass die Schule auch nach außen eine gute Figur abgibt und somit Schüler, Lehrer und Eltern stolz auf ihre Schule macht. Wir sind davon überzeugt, dass ein interessanter Unterricht einhergehend mit Spaß und Freude am Lernen ein ganzes Leben wirkt. Wenige Investitionen in dieser Größe, wirken so nachhaltig!

Sie sind noch nicht dabei? Werden doch auch Sie Mitglied unserer Gemeinschaft! Es macht keinen Unterschied, ob Sie als Eltern oder Großeltern eines Schülers des STG dem Förderverein beitreten, als Lehrkraft oder als ehemaliger Schüler des STG oder einfach als jemand, der sich der Schule verbunden fühlt. Der Verein ist offen für alle! Und vor allem: Ihr Beitrag kommt zu 100% an!

Füllen Sie doch bitte den Mitgliedsantrag auf dem Flyer aus, tragen Sie Ihren individuell gewählten Förderbeitrag ein und senden Sie den unterschriebenen Antrag und Lastschrifterklärung an die angegebene Adresse oder geben Sie beides einfach im Schulbüro ab. Der durchschnittliche Förderbeitrag liegt derzeit bei €26, der Mindestbeitrag ist €12 pro Jahr. Details finden Sie in unserer Vereinssatzung.

Wenn Sie mögen, dann erzählen Sie Ihren Freunden und Bekannten von unserem Verein und berichten Sie von der Möglichkeit steuerlich abzugsfähig für den Förderverein zu spenden. Ziehen Sie auch in Erwägung Sachspenden zu leisten! Wir kümmern uns gerne um die Details.

Fragen können Sie uns über die E-Mail info@foerderverein-stg.de stellen.

Wir freuen uns auf Sie!

Kündigung

Schade, dass Sie die Mitgliedschaft kündigen wollen, aber natürlich helfen wir auch dabei. Am besten nutzen Sie das Kontaktformular unten auf dieser Webseite, dann wird der Eingang zusätzlich sicher dokumentiert und Sie erhalten eine automatische Kopie Ihrer Kündigung per Email als Nachweis.

Wir werden eine Kündigung möglichst schnell, flexibel und formlos und – ganz wichtig für uns – kostenneutral abwickeln.  Sollte ein Beitrag irrtümlich eingezogen worden sein oder aber Sie vergaßen die Mitgliedschaft rechtzeitig zu kündigen, schicken Sie uns auch dann eine Email an die obige Adresse oder rufen Sie an (Segeberg 92647).Bitte vermeiden Sie unbedingt eine Rücklastschrift eines irrtümlich eingezogenen Mitgliedsbeitrags, weil uns dies beträchtliche Kosten verursacht, die zu Lasten des Förderbudgets gehen.

Vielleicht überdenken Sie Ihre Entscheidung aber auch noch einmal. Die Förderung der Schule in Zeiten knapper Mittel ist eine sinnvolle Investition, die Bedeutung und Sinn über die Schulzeit Ihrer eigenen Kinder hinaus hat. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass der Verein für Spenden ab 200 Euro auch Spendenbescheinigungen ausgibt (niedrigere Spendenbeträge sind auch steuerlich abzugsfähig, werden vom Finanzamt bei Vorlage des Kontoauszugs aber auch ohne gesonderte Spendenbescheinigung anerkannt).

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft im Förderverein des Städtischen Gymnasiums Bad Segeberg e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Einzugsermächtigung für mein Konto widerrufe ich.

Direktspende

Sie möchten direkt spenden?

Sie können auch direkt an den Verein spenden, wenn Sie möchten, sichern wir Ihnen Anonymität zu. Sie können Ihre Einmal-Spende an einen bestimmten Zweck binden. Wir stellen ab 200 Euro auch eine Spendenquittung aus, Spenden unter 200€ akzeptiert das Finanzamt auch ohne Spendenquittung, nur mit Kontoauszug. Wenn Sie eine Sachspende vornehmen wollen, helfen wir gerne bei der Vermittlung.

Unsere Bankverbindung ist:
Förderverein des STG Bad Segeberg e.V.

Sparkasse Südholstein
BLZ 230 510 30
Konto Nr. 21660
BIC: NOLADE21SHO
IBAN: DE25 2305 1030 0000 0216 60

Wir über uns

Wir über uns

Die Gründungsversammlung des Vereins fand im Dezember 1971 kurz nach Eröffnung des Schulbetriebes am Städtischen Gymnasium (November 1971) statt. Wir starteten damals mit einer Mitgliederzahl von 227 und einem Fördervolumen von 4.600,00 DM. Im Jahre 2024 unterstützten uns 474 Mitglieder bei unserer Arbeit und wir konnten in 2024 mehr als 11100 Euro zur Verfügung stellen.

Der Förderverein wird von einem Vorstand geleitet, dessen Mitglieder alle 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Derzeitige Vorstandsmitglieder sind

  • Erste Vorsitzende: Melanie Moor
  • Zweiter Vorsitzender: Tim Hirschfeld
  • Kassenwart: Jens Hantel

Über Ziele und Formalien des Vereins informiert die Vereinssatzung.

Der Förderverein und damit die Schülerinnen und Schüler des Städtischen Gymnasiums Bad Segeberg freuen sich auf Sie und Ihre Unterstützung!

Impressum

Förderverein des Städtischen Gymnasiums Bad Segeberg e.V.

Hamburger Str 29a
D-23795 Bad Segeberg

Gemeinschaftlich
vertretungsberechtigt: 

1. Vorsitzende:
Melanie Moor

2. Vorsitzender:
Tim Hirschfeld

Kassenwart:
Jens Hantel

Telefon: +49 4551-96150
E-Mail: info@foerderverein-stg.de

Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: VR 394 SE

Die Homepage des Fördervereins des Städtischen Gymnasiums e.V. wird von Mitgliedern des Vereins inhaltlich gestaltet. Das Copyright der einzelnen Beiträge liegt bei den Unterzeichnenden.

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.

 

V.i.S.d § 55 Abs. 2 RStV:

Melanie Moor
c/o Förderverein des Städtischen Gymnasiums Bad Segeberg e.V.                                                                                  Hamburger Straße 29a                                                                                                                                                                                          23795 Bad Segeberg

 

Eigene Vereinswebseite!

Der Vorstand hat beschlossen eine eigene Webseite zu betreiben, um die Trennung zwischen Schule und unabhängigen Verein zu unterstreichen, seine Aktivitäten zu dokumentieren und um den Mitgliedern die Kontaktaufnahme zu erleichtern! Viel Spaß!

Beitragsänderung

Sie sind bereits Mitglied und Sie möchten Ihren Jahresbeitrag ändern? Füllen SIe dann bitte dieses Formular aus. Die Änderung wird zum nächsten Bankeinzug wirksam, der meist am Jahresanfang (Februar) liegt.  Beachten Sie, dass der Mindestbeitrag 12€ pro Jahr beträgt.

Hiermit ändere ich meinen Mitgliedsbeitrag zum Förderverein des Städtischen Gymnasiums Bad Segeberg e.V.

 

Förderantrag

Hier können Sie Fördermittel beantragen.  Die Vorteile des Onlineformulars:

  • Direkte Email an den gesamten Vorstand und an den Sammler der Anträge im Lehrerkollegium (ClemensF) und an Sie selbst.
  • Speicherung des Antrags in eine Datenbank
  • Leichte Übernahme der Daten.

 

Sonderanträge zum Beschluss außerhalb der jährlichen Hauptversammlung

Wenn es sich

  • nicht um die Verwendung der Mittel einer zweckgebundenen Direktspende handelt (siehe unten) und
  • der Antrag außerhalb der jährlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden soll,

sprechen Sie bitte zuerst informell mit unserem Kassenwart (email: kassenwart at foerderverein-stg.de), weil der zunächst feststellen muss, ob überhaupt finanzieller Handlungsspielraum besteht, bevor der Vorstand sich mit dem Antrag befasst.

Zweckgebundene Direktspende

Wenn Sie Mittel aus einer zweckgebundenen Direktspende verwenden wollen, ist ebenfalls ein Förderantrag notwendig, damit der Vorstand die satzungsgemäße Verwendung prüfen kann und eine formale Dokumentation entsteht. Stellen Sie bei zweckgebundenen Direktspenden nur einen Antrag über die gesamte Fördersumme.

 

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung

 

Förderantrag

Eine informelle Anfrage beim Kassenwart hat ergeben, dass ausreichend Finanzmittel für eine Genehmigung des Antrags verfügbar sind (nur notwendig für Anträge die NICHT auf der jährlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden sollen).

Es handelt sich um eine Korrektur eines bereits bestehenden Antrags für dieses Jahr.

Es sollen die Mittel einer zweckgebundenen Direktspende verwendet werden.

 

 

Unsere Förderrichtlinien in Stichpunkten:

  • Die Anträge müssen konform mit der Vereinssatzung sein.
  • Keine Genehmigung ohne Antrag.
  • Keine Genehmigung, wenn die Anschaffung bereits getätigt wurde.
  • Es ist ein Neubeschluss notwendig, wenn der genehmigte Kostenrahmen überschritten wird.
  • Keine Verwendung für andere Zwecke, wenn der genehmigte Kostenrahmen nicht ausgenutzt wurde.
  • Keine Auszahlung ohne Beleg.
  • Die Genehmigung verfällt zum Ende des Kalenderjahres.
  • Es erfolgt keine Barauszahlung.